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Warum Erbenermittlung?

Das deutsche Recht garantiert das Erbrecht.
» Grundgesetz Art. 14, und im Detail dazu das » Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im fünften Abschnitt.

Meist sind die Erben einer verstorbenen Person bekannt: Es gibt ein Testament, oder die nächsten Angehörigen wissen, wer zur Familie gehört und nach dem Gesetz Erbin oder Erbe ist. In allen diesen Fällen wird unsere Dienstleistung nicht benötigt; die bekannten Erbinnen/Erben können selbst einen Erbschein beantragen und sich um die sogenannte Erbauseinandersetzung kümmern. „Erbauseinandersetzung“ muß gar nichts mit Streit und Geschrei zu tun haben: Es wird einfach das gesamte Erbe eines/einer Verstorbenen „auseinandergesetzt“ – jede/r erhält ihren/seinen Anteil.

Es gibt aber Fälle, in denen vielleicht das vorhandene Testament nicht mehr greift – alle eingesetzten Erbinnen/Erben sind auch schon verstorben. Oder es gibt kein Testament, und auch keine Kinder oder Enkel, und die weitere Familie der/des Verstorbenen ist gar nicht bekannt.

Dann ist zunächst das zuständige Nachlassgericht (das ist das Gericht, an dem die/der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte) gefragt: Es muss dafür sorgen, dass der Nachlass gesichert wird, und soll die berechtigten Erbinnen/Erben finden. Falls nötig – immer dann, wenn Vermögen vorhanden ist, um das sich jemand kümmern muss – wird das Nachlassgericht eine/n Nachlasspfleger/in einsetzen. Aufgaben einer Nachlasspflegerin/eines Nachlasspflegers sind z.B. die Auflösung der Wohnung, oder die Feststellung, welche Vermögenswerte und welche Schulden evtl. vorhanden sind. Auch die Suche nach Angehörigen, die als gesetzliche Erbinnen/Erben in Frage kommen, gehört zu den Aufgaben der Nachlasspflegerin/des Nachlasspflegers.

Diese Suche kann aber sehr zeitaufwändig sein und die zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten einer Anwaltskanzlei oder eines Berufspflegers weit übersteigen. Dann wird sehr schnell festgestellt, dass es keine Erben gibt und dass deshalb der Fiskus erben soll.

Das ist der Moment, in dem wir anfangen, noch einmal genauer zu suchen. Wir haben die Möglichkeit – und Freude daran –, viel Zeit zu investieren in die Recherche in professionellen Datenbanken, Archiven, in genealogischer Fachliteratur, und, und, und…. Sehr oft führt uns das auf die Spur von Familienangehörigen – auch wenn diese nur über die Urgroßeltern des Erblassers verwandt sind. Davon profitieren dann Sie: als Erbin oder Erbe nach Verwandten, von denen Sie gar nichts wussten.